Kostenhinweis

Kosten einer Rechtsberatung

Eine kostenlose Rechtsberatung ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich und wird in meiner Kanzlei daher nicht angeboten. 

Die Beratung im Rahmen von Beratungshilfe ist möglich. Ich bitte Sie, sich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht ausstellen zu lassen, wenn Sie das Anwaltshonorar nicht tragen können. 

Eine Vertretung im Rahmen von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe wird von mir übernommen.

Im übrigen wird nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abgerechnet. Honorarvereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

Für eine Erstberatung fällt eine Gebühr in Höhe von 150 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer pro Stunde, maximal 190 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer an. Für eine schriftliche Beratung wird für Privatpersonen ein Honorar von maximal 250 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer fällig.

Ich bitte Sie einen Vorschuss in Höhe von 100 Euro in Bar zum ersten Besprechungstermin mitzubringen.